Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung unterscheidet sich in zwei wesentlichen Punkten von der Berufsunfähigkeitsversicherung, und zwar beim Verweisrecht und dem Grad der Unfähigkeit.
Wie bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente kann auch bei der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung auf jede andere noch mögliche Erwerbstätigkeit unabhängig von Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung verwiesen werden, solange sie den Versicherten nicht überfordert oder insgesamt nicht zumutbar ist.
Ebenfalls vergleichbar zur gesetzlich definierten vollen Erwerbsminderung wird in der Regel vorausgesetzt, dass allenfalls noch eine geringe Erwerbstätigkeit im Umfang von bis zu 2 oder 3 Stunden täglich für den Versicherten möglich ist.
Berufsunfähigkeit | Erwerbsunfähigkeit | |
Verweisrecht | ohne oder abstrakt auf vergleichbare Tätigkeit bezüglich Ausbildung, Erfahrung, Lebensstellung | jede zumutbare Tätigkeit ohne Berücksichtigung von Art und Verdienst |
Grad der Unfähigkeit | in der Regel ab 50 % | in der Regel 100% oder nur noch sehr geringfügige Erwerbstätigkeit (max. 2-3 Std.) |